Plotplan für die 3-9-27-Methode
Arten von Beweismitteln:
Physische Beweismittel
Spuren: Fingerabdrücke, DNA-Spuren, Fasern, Schuhabdrücke etc..
Gegenstände: Werkzeuge, Tatbeute, Schusswaffen und andere Tatmittel.
Dokumente: Briefe, Verträge, Notizen und andere schriftliche Beweismittel.
Digitale Beweismittel: Screenshots, E-Mails, Chatverläufe, Aufzeichnungen von Überwachungskameras, Aufzeichnungen auf Smartphones oder anderen Datenträgern.
Fotografien und Videos: Fotos vom Tatort, von Verletzungen oder Videoaufzeichnungen von Tatabläufen.
Persönliche Beweismittel (Personalbeweise)
Zeugen: Personen, die etwas aus eigener Anschauung gesehen oder gehört haben.
Sachverständige: Experten, die aufgrund ihres Fachwissens Gutachten erstellen (z.B. ein Forensiker).
Polizeiliche Vermerke: Schriftliche Dokumentationen der Polizei über Ermittlungsergebnisse, die bei Gericht als Beweismittel verwendet werden können.
Augenschein
Augenscheinnahme: Dies umfasst die direkte Untersuchung von Beweismitteln durch die Polizei oder das Gericht, zum Beispiel die Begutachtung des Tatorts.
Weitere Hinweise:
Die Polizei ist befugt, Beweismittel zu sichern, zu beschlagnahmen oder zu vernichten, wenn dies für die Ermittlungen notwendig ist.
Beweismittel müssen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erhoben werden, um vor Gericht verwertbar zu sein.
Weitere Infos zum Thema Beweise:
https://www.kriminalwissenschaft.de/Lehrmaterialien/05Skriptum_Beweislehre.pdf
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