Krimi- und Thrillerautorin

Beispiel einer konventionellen Beweismittelliste

Arten von Beweismitteln:
Physische Beweismittel

Spuren: Fingerabdrücke, DNA-Spuren, Fasern, Schuhabdrücke etc..

Gegenstände: Werkzeuge, Tatbeute, Schusswaffen und andere Tatmittel.

Dokumente: Briefe, Verträge, Notizen und andere schriftliche Beweismittel.

Digitale Beweismittel: Screenshots, E-Mails, Chatverläufe, Aufzeichnungen von Überwachungskameras, Aufzeichnungen auf Smartphones oder anderen Datenträgern.

Fotografien und Videos: Fotos vom Tatort, von Verletzungen oder Videoaufzeichnungen von Tatabläufen.


Persönliche Beweismittel (Personalbeweise)

Zeugen: Personen, die etwas aus eigener Anschauung gesehen oder gehört haben.

Sachverständige: Experten, die aufgrund ihres Fachwissens Gutachten erstellen (z.B. ein Forensiker).

Polizeiliche Vermerke: Schriftliche Dokumentationen der Polizei über Ermittlungsergebnisse, die bei Gericht als Beweismittel verwendet werden können.


Augenschein

Augenscheinnahme: Dies umfasst die direkte Untersuchung von Beweismitteln durch die Polizei oder das Gericht, zum Beispiel die Begutachtung des Tatorts.


Weitere Hinweise:

Die Polizei ist befugt, Beweismittel zu sichern, zu beschlagnahmen oder zu vernichten, wenn dies für die Ermittlungen notwendig ist.

Beweismittel müssen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erhoben werden, um vor Gericht verwertbar zu sein.


Weitere Infos zum Thema Beweise:

https://www.kriminalwissenschaft.de/Lehrmaterialien/05Skriptum_Beweislehre.pdf


Anforderung an das Beweismittel „digitales Foto“


Sichern von Beweisen

© Carola Meisner-Isbach

Design und Umsetzung
C. Meisner-Isbach - Canva

Facebook
Instagram @carola_meisnerisbach_autorin

Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.

Verweigern OK